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Vertragliche Grundlage für die Nutzung von TaxiDriver durch Personenbeförderer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

TaxiDriver versteht sich als internationale Community, die sich und den Taxifahrern die Taxibestellung bequemer ermöglichen soll. Bei dieser Software soll der persönliche Kontakt im Vordergrund stehen. Deshalb werden alle Teilnehmer geduzt. TaxiDriver versteht sich vor allem als Dienst¬leister für den einzelnen Taxifahrer.

2. Anwendungsbereich - TaxiDriver für den Personenbeförderer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von TaxiDriver durch Personenbeförderer.

3. Vertragsverhältnisse

a) Mit der Installation von TaxiDriver auf Deinem Endgerät gehst Du ein Vertragsverhältnis mit der talex mobile solutions GmbH ein. TaxiDriver ermöglicht Dir, Beförderungsverträge mit Fahr¬gästen zu schließen. Nur für die Vermittlung von konkreten Verträgen erhebt TaxiDriver eine Provision (zur Höhe vgl. Nr. 5) – es gibt keine Grundgebühr oder versteckte Kosten.

b) Die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Beförderungsvertrag bestehen nur im Verhältnis zwischen dem Personenbeförderer und dem Fahrgast, nicht jedoch gegenüber TaxiDriver.

c) Für den Fahrgast ist die Vermittlung kostenfrei. Auch dem Personenbeförderer ist nicht gestattet, dem Fahrgast für einen durch TaxiDriver vermittelten Beförderungsvertrag ein Zusatz¬entgelt zu berechnen.

4. Vertragsschluß zwischen dem Fahrgast und dem Personenbeförderer

a) Jede Buchungsanfrage eines Fahrgastes wird über TaxiDriver an alle teilnehmende Taxis weitergeleitet, die sich im Umkreis von 5 km um die Position des Fahrgastes befinden. Bei dieser Buchungsanfrage handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Aufforderung an den Personenbeförderer, dem Fahrgast ein Angebot gerichtet auf Abschluss eines Beförderungs-vertrages zu machen (sog. invitatio ad offerendum).

b) Bewirbt der Personenbeförderer sich um die angefragte Beförderungsleistung durch Knopfdruck, gibt er ein verbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB ab. Dem Fahrgast steht es frei, eines der Angebote anzunehmen oder dies zu unterlassen. Nimmt der Fahrgast das Angebot nicht binnen 120 Sekunden an, erlischt das Angebot gem. § 148 BGB.

c) Akzeptiert der Fahrgast eines der Angebote, kommt hiermit ein Beförderungsvertrag zwischen dem anbietenden Personenbeförderer und dem Fahrgast zustande.

d) TaxiDriver agiert bei dem beschriebenen Vertragsschluss als Erklärungsbote des Fahrgastes bzw. des Personenbeförderers.

5. Provision

a) Die Installation von TaxiDriver ist kostenlos. Es gibt keine Grundgebühr oder versteckte Kosten. Lediglich für konkret vermittelte Beförderungsverträge wird eine Provision berechnet.

b) Der Personenbeförderer hat für jeden Beförderungsvertrag, der nach Maßgabe der Nr. 3 zustande gekommen ist, eine Provision von höchstens 33 Cent (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein) zu entrichten. Die Höhe der Provision ist unabhängig von dem Wert der Beförderungsleistung.

c) Die Provision von 33 Cent ist die Regelprovision. Aktuelle Sonderkonditionen können unter http://www.taxibutton.de/driver.html abgerufen werden.

d) Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des nach Maßgabe der Nr. 3 geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Bezahlung erfolgt per inApp-Purchase (iPhone) bzw. Premium-SMS (Windows Mobile).

6. Vertragslaufzeit

a) Das Vertragsverhältnis zwischen der talex mobile solutions GmbH und den Personenbeförderern kann von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.

b) Die Kündigung durch den Personenbeförderer erfolgt durch Deinstallation von TaxiDriver.

7. Ausschluss von Nutzern

TaxiDriver behält sich vor, einzelne Personenbeförderer, die sich vertragswidrig verhalten, vorübergehend oder dauerhaft von dem Service auszuschließen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass angenommene Beförderungsverträge nicht erfüllt werden.

8. Haftungsbeschränkung

Die Inhalte von TaxiDriver wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung auf jeglichem Endgerät erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Teilnehmers und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder.

9. Datenschutz

a) Die vom Personenbeförderer eingegebenen Daten sowie die GPS-Daten werden durch TaxiDriver elektronisch verarbeitet. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für eine Vermittlung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten. Das bedeutet, dass eine persönlichen Daten in der Regel 60 Tage nach der Beförderung gelöscht werden.

b) TaxiDriver wird Deine Daten nicht ohne Deine Zustimmung an Dritte weitergeben oder sonst nutzen. Soweit Informationen zu statistischen Zwecken erfasst und weitergegeben werden, enthalten diese keine persönlichen Daten.

c) Soweit TaxiDriver im Rahmen der Vermittlung Deine E-Mail-Adresse erhalten hat, wird diese gem. § 7 Abs. 3 UWG für Zwecke der Werbung für eigene Leistungen verwendet. Du kannst dem jederzeit widersprechen durch einfache Email an support@TaxiDriver.de.

10. Schlussbestimmungen

a) Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

b) Ebenfalls keine Haftung kann für den Fall übernommen werden, dass die Vermittlung fehlschlägt. Davon unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

d) Die Nutzung von TaxiDriver ist nur zur individuellen Abfrage von in der Nähe befindlichen Taxis und deren Buchung gestattet. Automatisierte Abfragen sind nicht gestattet. Wir weisen ebenso daraufhin, dass unser Datenmaterial urheberrechtlich geschützt ist und deshalb eine Vervielfältigung untersagt ist.

e) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.

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Hier werden alle Fragen rund um die Anwendung beantwortet.

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